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INRswiss - Vereinigung für Patienten mit Gerinnungsselbstkontrolle
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Der INRswiss-Tag 2011 fand am 12. November 2011 im Allresto Kongresszentrum in Bern statt.

Das Programm  beinhaltete folgende interessante Themen, mit den entsprechenden Vorträgen:

- Orale Antikoagulation bei der Frau in unterschiedlichen Lebensphasen
   Dr. med. Franziska Demarmels Biasiutti, Bern

- Stress und Blutgerinnung
  Prof. Dr. med. Roland von Känel, Bern

- Vorhofflimmern - Diagnostik und Therapie
  Dr. med. Jan Steffel, Zürich

- Überbrücken der oralen Antikoagulation bei Eingriffen
  Prof. Dr. Dr. med. Walter A. Wuillemin, Luzern
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Wir übernehmen die Verantwortung
für die Bestimmung unserer Blutgerinnung selbst
und fühlen uns dadurch unabhängiger.
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Ab sofort wird das CoaguCheck-XS-Gerät von der Krankenkasse aus der Grundversicherung bezahlt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat das Gerinnungsmessgerät per 1. Juli 2011 auf die sogenannte Mittel- und Geräteliste (MiGeL) gesetzt. Damit ist die Finanzierung für alle Patienten, die dauerhaft antikoaguliert sind und einen anerkannten Schulungskurs absolviert haben, geregelt. Die Details sind dem Brief des EDI ( D / F / I ) zu entnehmen.

Dass die seit Jahren angestrebte Krankenkassenanerkennung nun Realität geworden ist, ist der gemeinsame Verdienst von drei Organisationen: der Patientenvereinigung INRswiss, der Stiftung Coagulation Care und dem Gerätehersteller Roche Diagnostics. Wir danken allen, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben!

Was bedeutet die Neuerung für Sie als Patient?
Bevor Sie sich zur Patientenschulung anmelden, sollte Ihr Hausarzt bei Ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache einholen. Konkret geht es darum, die Krankenkasse schriftlich zu informieren, dass Sie künftig Ihre Blutverdünnung selber managen und dazu das Coagu-Check-Messgerät benötigen.

Wenn Sie das Gerät nach der Schulung bestellen, wird Ihnen Roche Diagnostics mit der Lieferung des Geräts auch gleich die Rechnung zustellen. Diese können Sie an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Der Rechnung müssen Sie das Zertifikat von der Abschlusskontrolle beilegen, die 2 bis 3 Monate nach der Schulung stattfindet. Am besten schicken Sie also die Rechnung mit dem Zertifikat erst nach der Abschlusskontrolle an die Krankenkasse.

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Soeben ist ein spannendes Buch von Frau Dr. Veronika R. Meyer (antikoaguliert mit Gerinnungs-Selbstkontrolle), erschienen. Wir können es wärmstens empfehlen:
Gaias Gipfel - Mein Weg vom Gantrisch zum Mount Everest

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 14. November 2011 um 22:05 Uhr